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Krankentransport als Patient. Was Sie vor, während und nach der Fahrt beachten sollten

Schematische 2D-Darstellung vor einer Klinik: ältere Person mit Gehstock auf einer Bank, Begleitperson daneben, Checkliste und Decke, rechts ein barrierefreier Teal-Van mit geöffneter Rampe.

Wer zum ersten Mal einen Krankentransport braucht, hat meistens andere Sorgen als Formulare. Eine Diagnose, eine Operation, eine Therapie, die an den Kräften zehrt. Trotzdem entscheiden ein paar Details darüber, ob die Fahrt reibungslos läuft und ob die Krankenkasse sie bezahlt. Viele Fragen tauchen erst auf, wenn man schon im Stiegenhaus steht. Brauche ich den Schein im Original? Darf meine Frau mitfahren? Und wer bringt mich eigentlich wieder nach Hause?

In diesem Ratgeber haben wir zusammengetragen, was Patientinnen, Patienten und Angehörige in Österreich wissen sollten. Er ersetzt keine Beratung durch Ihre Ärztin oder Ihre Kasse. Er hilft aber, die richtigen Fragen zu stellen, bevor es knapp wird.

Zuerst klären, ob Sie wirklich einen Transport brauchen

Die Österreichische Gesundheitskasse übernimmt Transportkosten, wenn eine ärztliche Transportanweisung über die Gehunfähigkeit vorliegt. Als gehunfähig gilt, wer sich außerhalb der eigenen Wohnung nicht fortbewegen kann, auch nicht in Begleitung oder mit einer Gehhilfe. Die Ärztin entscheidet das nach medizinischen Gesichtspunkten und muss die Notwendigkeit auf dem Schein ausführlich begründen.

Was viele überrascht, ein Rollstuhl allein begründet nicht automatisch einen Anspruch, ebenso wenig Blindheit oder Demenz, wenn eine Fahrt mit Begleitperson grundsätzlich möglich wäre. Auch eine schlechte Anbindung an Bus und Bahn, ein fehlendes Auto oder eine Begleitperson, die keine Zeit hat, gelten nicht als medizinischer Grund. Umgekehrt kann ein Transport etwa bei einer Abwehrschwäche wegen einer Tumorbehandlung oder bei einer isolationspflichtigen Infektion verordnet werden. Fahrten zur Dialyse, zur Chemotherapie und zur Strahlentherapie sind typische Fälle.

Wichtig zu wissen ist auch, dass eine ausgestellte Transportanweisung keine Garantie ist. Die Kasse kann im Nachhinein prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt waren. Sprechen Sie deshalb offen mit Ihrer Ärztin über Ihre tatsächliche Mobilität und bringen Sie aktuelle Befunde mit.

Wenn Sie keinen Transport brauchen

Nicht jede Fahrt zur Behandlung muss ein Krankentransport sein. Wer mit dem eigenen Auto fährt oder gefahren wird, bekommt bei der ÖGK mit einer ärztlichen Transportanweisung die Hälfte des amtlichen Kilometergeldes zurück. Den Schein reichen Sie über das Service Rechnung einreichen ein. Ist die Behandlungsstelle mehr als 20 Kilometer entfernt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch für gehfähige Personen einen Fahrtkostenersatz. Für eine einfache Strecke zwischen 20 und 50 Kilometern sind das derzeit pauschal 7,20 Euro, mit Begleitperson 10,80 Euro. Darüber wird pro Kilometer gerechnet.

Dafür brauchen Sie in der Regel eine Rezeptgebührenbefreiung, wobei eine Befreiung nur wegen Erreichens der Obergrenze nicht genügt. Bei Fahrten zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse und zur medizinischen Rehabilitation ist sie nicht nötig. Die Entfernung können Sie selbst mit dem Distanzanzeiger der Sozialversicherung nachprüfen.

Der Transportschein ist Ihre Eintrittskarte

Den Transportschein, oft rosa Schein genannt, stellt Ihre Hausärztin, Ihr Facharzt oder die Behandlungsstelle aus, in der Regel vor der Fahrt. Damit die Abrechnung klappt, sollten darauf die Diagnose, die medizinische Begründung, das Fahrtziel und die Transportart stehen, also sitzend oder liegend, mit oder ohne Sanitäter. Dazu kommen Stempel und Unterschrift. Bei Serien steht auch die Anzahl der Fahrten darauf.

Der Schein muss zu Beginn der Fahrt vollständig vorliegen und wird dem Team übergeben, sofern er nicht schon vorher digital beim Transportdienst eingelangt ist. Auch wenn es unfair klingt, die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen. Fehlt der Schein oder ist er unvollständig, kann der Dienst die Fahrt privat verrechnen.

Serienbehandlungen und Bewilligungen

Bei Serienbehandlungen wie Physiotherapie oder Strahlentherapie müssen die Voraussetzungen für jede einzelne Fahrt vorliegen. Manche Kassen verlangen ab einer bestimmten Zahl von Fahrten eine eigene Bewilligung. Bei der BVAEB ist das etwa ab dem fünften Transport der Fall, Dialyse, Chemotherapie und Strahlentherapie ausgenommen. In Oberösterreich kann ein Sammeltransportschein laut Samariterbund Linz für bis zu vier Termine im Monat bei derselben Behandlungsstelle gelten. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach.

Die nächstgelegene Behandlungsstelle

Die Kasse übernimmt die Kosten bis zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle. Wer lieber in ein weiter entferntes Krankenhaus oder zu einer bestimmten Wahlärztin möchte, zahlt die Mehrkilometer selbst, außer die Ärztin begründet medizinisch, warum es genau diese Stelle sein muss. Fahrten über die Grenze des Bundeslandes brauchen manchmal eine chefärztliche Bewilligung.

Was die Fahrt kostet

Seit 1. Juli 2025 zahlen ÖGK-Versicherte für planbare Fahrten einen Kostenanteil. Bei einer Krankenbeförderung ohne Sanitäter, also mit Taxi oder Fahrtendienst, ist das die einfache Rezeptgebühr von 7,55 Euro pro Fahrtstrecke. Bei einem Krankentransport mit sanitätsdienstlicher Betreuung, etwa liegend oder im Tragsessel, sind es 15,10 Euro. Hinfahrt und Rückfahrt zählen einzeln. Die ÖGK schreibt die Beträge gesammelt im Nachhinein vor, mit einer Aufstellung der Fahrten, und das für höchstens 28 Fahrten im Kalenderjahr.

Ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren, Personen mit Rezeptgebührenbefreiung, sofern diese nicht nur wegen der Obergrenze besteht, Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie und Strahlentherapie sowie zeitkritische Rettungseinsätze und Notarzteinsätze. Bei der BVAEB gibt es einen ähnlichen Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr je Fahrt.

Wenn die Kasse ablehnt

Lehnt die Kasse die Kostenübernahme ab, müssen Sie die Fahrt selbst bezahlen. Wie hoch der Betrag ist, hängt vom Anbieter ab. Ein Beispiel aus der Steiermark, das Rote Kreuz Steiermark verrechnet in diesem Fall nach denselben Tarifen, die auch gegenüber der ÖGK gelten, und schlägt eine Verwaltungspauschale von 9 Euro auf. Ein qualifizierter Krankentransport im Stadtgebiet von Graz kostet laut Tarifblatt 49,08 Euro zuzüglich dieser Pauschale. Außerhalb der Städte wird nach Kilometern abgerechnet, und zwar inklusive der Strecke von der Dienststelle zum Abholort und wieder zurück. Wer unsicher ist, fragt vorher bei der ÖGK-Landesstelle nach. Die Nummern finden Sie in unserer Übersicht der Anbieter nach Bundesland.

Der Tag der Fahrt. Eine kleine Checkliste

  • e-card und Transportschein, dazu eine Einweisung oder Überweisung, falls vorhanden
  • eine aktuelle Medikamentenliste und die wichtigsten Befunde
  • Brille, Hörgerät und Zahnprothese im Etui
  • Rollator oder klappbarer Rollstuhl, sofern bei der Buchung angemeldet
  • ein geladenes Handy mit der Nummer des Transportdienstes
  • bequeme Kleidung und feste Schuhe, im Winter eine warme Jacke
  • bei langen Terminen etwas zu trinken und eine Kleinigkeit zu essen, sofern Sie nicht nüchtern bleiben müssen
  • Schmuck, Wertsachen und größere Geldbeträge lassen Sie besser zu Hause

Auch zu Hause lässt sich einiges vorbereiten. Die Hausnummer sollte gut sichtbar sein, der Weg vom Eingang zur Wohnung frei. Der Hund bleibt im Nebenzimmer, und jemand sollte wissen, dass die Tür aufgemacht werden muss. Wenn Sie an einer ansteckenden Erkrankung leiden, Fieber oder Durchfall haben, sagen Sie das bei der Buchung. Der Transportdienst schützt damit Sie, das Team und die nächsten Fahrgäste.

Während der Fahrt

Bei einer Krankenbeförderung sitzt eine Fahrerin oder ein Fahrer am Steuer, die für Krankenfahrten in Erster Hilfe geschult sind. Bei einem Krankentransport begleiten Sie Sanitäterinnen und Sanitäter, die unterwegs auch Blutdruck oder Puls überwachen können. Sagen Sie Bescheid, wenn Ihnen schwindlig oder übel wird. Das ist kein Anlass für ein schlechtes Gewissen, sondern genau der Grund, warum Fachleute an Bord sind.

Bei Sammelfahrten steigt manchmal noch jemand zu. Das ist erlaubt, der Umweg ist aber begrenzt. Bei Taxi-Krankenbeförderungen darf er laut Gesamtvertrag für jede Person höchstens 30 Minuten betragen.

Die Begleitperson

Für Kinder unter 15 Jahren und für Menschen, die wegen ihres Zustandes Begleitung brauchen, ist eine Begleitperson ausdrücklich vorgesehen, im zweiten Fall mit ärztlicher Bestätigung. Viele Fahrtendienste sehen eine Begleitung auch sonst gern, etwa bei Demenz oder wenn jemand sehr schlecht sieht oder hört. Im Krankentransportwagen ist der Platz allerdings knapp. Geben Sie die Begleitperson deshalb immer schon bei der Buchung an.

Nach dem Termin. So klappt die Rückfahrt

Ein Krankentransportwagen wartet in der Regel nicht vor der Ordination, bis die Behandlung vorbei ist. Nach einer Untersuchung im Krankenhaus entscheidet das Personal, ob Sie wieder mit einem Transport nach Hause gebracht werden. Klären Sie deshalb vorher, wie die Rückfahrt organisiert ist. Bei manchen Diensten wird sie fix eingeplant, bei anderen melden Sie sich nach dem Termin telefonisch oder in der App.

Rechnen Sie mit Wartezeiten, gerade am Nachmittag, wenn viele Entlassungen gleichzeitig anstehen. Ein Tipp der Wiener Fahrtendienstzentrale lautet, Behandlungstermine wenn möglich erst ab 9 Uhr zu vereinbaren. Dann vermeiden Sie die morgendliche Stoßzeit und sind schneller wieder daheim.

Absagen, ändern und beschweren

Wird ein Termin verschoben oder abgesagt, geben Sie dem Transportdienst so früh wie möglich Bescheid. Manche private Anbieter verrechnen für kurzfristige Absagen oder nicht angetretene Fahrten eine Pauschale. Wenn etwas schiefläuft, wenden Sie sich zuerst an den Dienst selbst. Große Organisationen wie das Rote Kreuz haben eigene Ombudsstellen. Bei grundsätzlichen Problemen mit dem Gesundheitswesen hilft die Patientenanwaltschaft Ihres Bundeslandes weiter.

Ein Wort zum Datenschutz. Ihr Transportschein enthält eine Diagnose. Schicken Sie ihn nicht als Foto an unbekannte Nummern, sondern nutzen Sie den Weg, den Ihr Transportdienst vorsieht, im besten Fall ein geschütztes Portal. Wie das funktioniert, beschreibt unser Beitrag Patiententransport online buchen.

Wann Sie nicht buchen, sondern 144 wählen

Bei Brustschmerzen, akuter Atemnot, plötzlichen Lähmungen, Bewusstlosigkeit oder starken Blutungen gibt es keine Buchung und kein Formular. Dann wählen Sie sofort den Notruf 144. Bei gesundheitlichen Fragen, die nicht warten sollen, aber kein Notfall sind, hilft die Gesundheitsberatung unter 1450. Den Ärztenotdienst erreichen Sie unter 141.

Für Transportdienste

Viele dieser Tipps lassen sich in der Software abbilden. Hinweise zu Klingel, Stiege und Lift im Patientenprofil, eine Erinnerung an den fehlenden Transportschein, eine Nachricht kurz vor der Abholung und eine einfache Möglichkeit, die Rückfahrt zu melden. Genau so arbeiten das Patientenportal und die Kunden-App von pts.maker. Welche Funktionen eine gute Buchungs-App sonst noch braucht, zeigt unser Beitrag App zum Buchen von Patiententransporten.

Häufige Fragen

Reicht es, dass ich im Rollstuhl sitze?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Sie auch mit Begleitung kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können. Ihre Ärztin beurteilt das im Einzelfall.

Wer zahlt, wenn die Kasse ablehnt?

Dann tragen Sie die Kosten selbst. Der Transportdienst stellt Ihnen die Fahrt in Rechnung, meist nach den Kassentarifen und oft mit einer Bearbeitungsgebühr.

Darf ich mir das Krankenhaus aussuchen?

Ja, aber die Kasse zahlt nur bis zur nächstgelegenen geeigneten Einrichtung. Mehrkilometer tragen Sie selbst, außer es gibt eine medizinische Begründung.

Muss ich den Kostenanteil sofort bezahlen?

Nein. Die ÖGK schreibt ihn im Nachhinein vor und schickt dazu eine Aufstellung der Fahrten.

Kann ich mit dem eigenen Auto fahren und Geld zurückbekommen?

Mit einer ärztlichen Transportanweisung erstattet die ÖGK die Hälfte des amtlichen Kilometergeldes. Den Schein reichen Sie online über Meine ÖGK ein.

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